Ich bin volljährig und besitze derzeit keinen Kfz-Führerschein. Kann ich trotzdem einen Sportbootführerschein erwerben?
Wer volljährig ist und einen Sportbootführerschein erwerben möchte, aber keinen Kfz-Führerschein besitzt, muss ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters zur Vorlage bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss beantragen. Hierbei handelt es sich um ein Führungszeugnis der Belegart O. Es wird dem Antragsteller nicht ausgehändigt. Einzelheiten nennt der zuständige Prüfungsausschuss.

Ein Sport für Groß und Klein
Dabei ist der Besuch einer Bootsfahrschule gar nicht vorgeschrieben.
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